29th Oct 2014

Thema: Kredite   

Rückforderung von Kreditgebühren – BGH verlängert Verjährungsfrist auf 10 Jahre


Am Dienstag verkündete der Bundesgerichtshof ein Urteil, dass vielen Kreditnehmern einen kleinen Geldsegen bescheren könnte. Für die deutschen Banken kann dies Rückforderungsansprüche in Milliardenhöhe bedeuten.

Bereits im Mai hatte der BGH entschieden, dass Banken keine zusätzlichen Gebühren für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten verlangen dürfen. Bislang wurde dabei von einer dreijährigen Verjährungsfrist ausgegangen – jetzt wurde dies durch den BGH in einem Grundsatzurteil (Az.: XI ZR 348/13 und 17/14) auf die gesetzliche Verjährungsfrist von zehn Jahren ausgeweitet. Begründet hat Richter Wiechers dies mit der Tatsache, dass die Bankkunden erst durch verschiedene Urteile von Oberlandesgerichten (OLG) seit 2011 Klarheit hatten, dass diese Gebühren unzulässig sind und auch erst seit diesem Zeitpunkt klagen konnten. Aufgrund dessen wurde die Verjährungsfrist für Kreditgebühren, welche zwischen dem 29.10.2004 & 31.12.2011 gezahlt wurden, einheitlich auf den 31.12.2014 festgelegt.

Für die Finanzierung von Gebrauchsgütern wie Auto und Fernseher oder auch für den Urlaub nahmen Verbraucher in den letzten zehn Jahren vielfach die Kredite in Anspruch. Dafür haben die Banken 13 Milliarden Euro Kreditgebühren erhoben. Im Mai hat der BGH diese Vorgehensweise als unzulässig erklärt, da eine zusätzlich zu den Kreditzinsen berechnete Gebühr den Kunden unangemessen benachteiligt. Denn mit der Kreditvergabe verfolge die Bank grundsätzlich eigene Geschäftsinteressen.

Verbraucher sollten jetzt ihre Verträge prüfen. Eine Rückforderung ist nur möglich, wenn die Kreditgebühr formularmäßig erhoben wurde und nicht in Form einer separaten Abrede vereinbart wurde. Ist dies der Fall, sollte man zuerst mit einem Musterbrief wie er von der Verbraucherzentrale online gestellt wurde sein Geld zurückfordern. Nur falls die Forderung von der Bank zurückgewiesen wird, sollte man auch einen Anwalt einschalten.

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